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       Die 
        "Landshuter Hochzeit 1475" zwischen dem Herzog Georg 
        von Bayern-Wittelsbach (1455 - 1503) und Hedwig 
        (1457 - 1502), Tochter 
        des 
        Königs von Polen aus 
        dem Hause der Jagiellonen, 
        war eine politische Verbindung gegen die von den Türken drohenden 
        Gefahren, aber auch ein glanzvolles Fest des ausgehenden Mittelalters. 
         Die 
        Landsknechte waren Söldner, also Soldaten, die für Geld kämpften. 
        Ihre hohe Zeit begann im 15. Jahrhundert und endete gegen 1680. Die wesentlichen 
        kriegerischen Auseinandersetzungen des ausgehenden Mittelalters und der 
        beginnenden Neuzeit wurden von den Landsknechten geführt. 
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       Mit den Landsknechten änderte sich die Art der Kriegsführung. Durch verschiedene Kampftechniken waren sie weitgehend unangreifbar und dennoch in der Lage, schwergepanzerte Ritter vom Pferd zu ziehen und zu töten. Mit der Einführung der Feuerwaffen änderten sich die Kampftechniken erneut. Die Landsknechte wurden endgültig abgelöst durch nationale Massenheere. Die Landsknechte waren ein Kriegsvolk, das stolz und selbstbewusst mit eigenem Recht demokratisch und gewerkschaftsähnlich organisiert, ihre Interessen auch gegenüber demjenigen, dem sie gerade dienten, durchsetzten. 
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       Die Reisigen der "Landshuter Hochzeit 1475" sind Bestandteil des Vereins "Die Förderer" e.V. und sind ein vierstimmiger Männerchor von 120 Mann; die 10 Marketenderinnen bilden einen Frauenchor. Es wird das Liedgut des späten Mittelalters gepflegt. 
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       Wesen 
        der Reisigen  | 
     
       
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| Die 
      deutschen Landsknechte waren Heereshaufen, erschaffen nach dem Vorbild der 
      Schweizer Fußtruppen. In der Regel wurden Landsknechtsregimente, sogenannte 
      "Fähnlein", auf Befehl des Kriegsherren durch einen Obersten 
      zu Beginn eines Feldzuges aufgestellt, und, nach getaner Arbeit, wieder 
      entlassen. Diese Obersten waren oft charismatische und überregional 
      bekannte Führungspersönlichkeiten, denen der Ruf des Erfolgs und 
      der schnellen, reichen Beute vorauseilte. Als Beispiele seien hier Georg 
      von Frundsberg, Sebastian Schärtlin von Burtenbach und Konrad von Bemelberg 
      - besser bekannt als "Der kleine Hess" - angeführt. Die Landsknechte, 
      oft Veteranen ohne momentanen Dienstherren, wurden nun per öffentlicher 
      Bekanntmachung zu einem Musterungsplatz eingeladen, dort gemäß 
      ihrer körperlichen Eignung und ihrer Ausrüstung eingestuft, und 
      vertraglich durch den "Artikelbrief" verpflichtet. Am Ende des 
      "Arbeitsverhältnisses" erhielten sie sog. "Paßporte", 
      die im Wesentlichen als Empfehlungsschreiben an künftige Oberste als 
      "Arbeitgeber" dienten. Dem Landsknechtsverband stand also (nach dem Kriegsherrn) der Oberst vor, ihm zur Seite standen die von ihm bestallten Hauptleute. Weitere wichtige Ämter waren der Schultheiß, also der Regimentsrichter und -rechtspfleger, der Profosen, eine Art von "Regiments-Staatsanwalt", sowie die Proviant-, Quartier- und Wachtmeister.  | 
     
       
 Ein besonderes Selbstverständnis 
        der Landsknechte manifestierte sich in der Regimentsfahne. Zwar diente 
        sie durch das gesamte Mittelalter insbesondere als Orientierungszeichen 
        in der Schlacht, und verlor diese Bedeutung auch im Spätmittelalter 
        und in der Neuzeit nicht, allerdings wandelte sich das taktische Operieren 
        der einzelnen Streitkräfte im Gefecht: anstelle der mittelalterlichen 
        Aufsplitterung in Zweikämpfe " Mann gegen Mann" trat nun 
        das Aufeinandertreffen von Kampfverbänden, so daß ein weithin 
        sichtbares Sammlungszeichen nicht mehr nötig war. Die Fahne wurde 
        nun zu einem Integrationsobjekt, einem Symbol der Ehre und der Identifikation. 
        An ihre Träger- eben die Fähnriche - wurden besondere Anforderungen 
        gestellt; sie sollten stark, charismatisch, erfahren und schlichtweg heldenhaft 
        sein.  | 
    Zum Selbstverständnis 
      der Landsknechte gehörte es auch, sich deutlich von der als faul und 
      träge verachteten, bürgerlich- bäuerlichen Schicht zu distanzieren. 
      So wurde ihnen 1530 sogar vom Augsburger Reichstag offiziell das Recht eingeräumt, 
      ihre Kleidung individuell und willkürlich zu wählen. Eine Uniform 
      im eigentlichen Sinne, selbst einheitliche Farben innerhalb des Fähnleins, 
      wären wegen des Kommens von Rekruten und des natürlichen Abgangs 
      durch Tod oder durch sonstige Beendigung des Dienstverhältnisses unpraktisch 
      gewesen. |